UPDATE Vergaberecht –
neue statistische (Melde-)Verpflichtung bis 10.2.2020
Mit dem BVergG 2018 wurden die statistischen Meldeverpflichtungen neu geregelt. Gemäß § 360 Abs 1 BVergG 2018 hat bis zum 10. Februar jeden Jahres jeder Bundesauftraggeber dem Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (in der Folge „BMVRDJ“) bzw jeder Landesauftraggeber der jeweiligen Landesregierung statistische Aufstellungen über die im vorangegangenen Jahr vergebenen Aufträge zu übermitteln.
Eine Verletzung dieser Bestimmung stellt eine Verwaltungsübertretung dar, welche gemäß § 375 Abs 1 BVergG 2018 mit einer Geldstrafe bis zu EUR 50.000,– pro Verstoß sanktioniert ist.
Im Rahmen unserer Schulung zu den statistischen Meldeverpflichtungen erfahren Sie, welche vergaberechtlichen Vorgaben von öffentlichen Auftraggebern zu beachten sind und wie die Umsetzung der Meldeverpflichtung in der Praxis (zB über das elektronische Beschaffungsportal) funktioniert.
Schulungstermine (bis maximal 7 Teilnehmer):
- 30.1.2020, 14:30 – 16:00 Uhr
- 4.2.2020, 9:00 – 10:30 Uhr
- 10.2.2020, 10:00 – 11:30 Uhr (last minute-Check)
Schulungsort: Heid und Partner Rechtsanwälte GmbH,
Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien
Schulungsbeitrag: EUR 250,– (exkl USt)/pro Person
Buchen Sie Ihren Wunschtermin unter der E-Mail: veranstaltungen@heid-partner.at
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Daniel Deutschmann / Berthold Hofbauer