Die Österreichische Bauzeitung hat sich in ihrer aktuellen Ausgabe einem Problem gewidmet, das sich in der Bauwirtschaft zunehmend als Trend abzeichnet: Bei öffentlichen Bauausschreibungen werden häufig Anforderungen gestellt, die kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) benachteiligen. Unser Rechtsanwalt Thomas Kurz hat zu dem Beitrag seine Expertise beigesteuert.
Referenzlisten als Wettbewerbshürde
Das Problem wird an einem Beispiel verdeutlicht: Bei einer Ausschreibung für ein Wiener Wohnheim für Gärtner:innen wurde verlangt, dass die Bieter:innen in der Vergangenheit bereits Gärtner:innenheime errichtet haben. Doch ein solches Gebäude unterscheidet sich baulich kaum von anderen Wohnheimen. Da es in Österreich nur wenige Gärtner:innenschulen gibt, konnten nur wenige Unternehmen diese Anforderung erfüllen. Besonders kleine und mittlere Betriebe können bei bestimmten Verfahren gar nicht mehr mitbieten, weil sie diese ausführlichen Referenzlisten nicht vorweisen können. Große Unternehmen hingegen können selbstverständlich auf mehr Projekte verweisen. „Das sagt aber oft wenig darüber aus, ob ein Unternehmen ein konkretes Projekt tatsächlich gut umsetzen kann“, betont der stellvertretende Bundesinnungsmeister Bau, Anton Rieder.
Rechtslage bietet Spielraum
Bei dieser Problematik sind allerdings weniger die gesetzlichen Grundlagen zu kritisieren als deren praktische Umsetzung. Die bestehende Rechtslage bietet einige Möglichkeiten für KMU-freundlichere Vergaben. Thomas Kurz nennt einen zentralen Hebel: Auftraggeber:innen können Projekte gewerksweise ausschreiben, anstatt sie an einen Generalunternehmer zu vergeben. „Dadurch haben kleinere oder regionale Unternehmen bessere Chancen, zum Zug zu kommen.“ Darüber hinaus ermöglicht es die Rechtslage, über kleinere Lose oder sachlich begründete Anforderungen regionale Unternehmen indirekt zu stärken.
Leistung vor Listen
Besonders bei mehrstufigen Verfahren werden in der ersten Stufe häufig sehr hohe Anforderungen gestellt – wie das Beispiel des Wiener Gärtner:innenwohnheims zeigt. Thomas Kurz bringt den Sachverhalt auf den Punkt: „Die entscheidende Frage ist, ob zusätzliche Referenzen tatsächlich noch einen Qualitätsgewinn bedeuten oder nur dazu führen, dass kleinere Anbieter ausgeschlossen werden.“
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