SOZIAL verantwortliche VERGABE: Ausschließlichkeitsrecht für Tabaktrafiken

Berthold Hofbauer steht zentriert mit Anzug vor einem Schild mit der Aufschrift

Unser Partner Berthold Hofbauer bespricht in der kommenden Ausgabe der Zeitschrift „Nachhaltigkeitsrecht“ ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das BVwG bestätigte die besondere Regelung zum Ausschließlichkeitsrecht für Tabaktrafiken in Österreich. Demnach haben Angehörige von Tabaktrafikant*innen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen das exklusive Recht zur Weiterführung des Betriebs.

Der Fall: Vergabe ohne Ausschreibung

Im vorliegenden Fall verstarb ein Tabaktrafikant mit Behinderung. Seine Witwe, die bereits im Betrieb mitgearbeitet hatte, erhielt die Konzession zur Weiterführung der Trafik. Die Vergabe erfolgte ohne vorherige Ausschreibung und basierte auf dem Ausschließlichkeitsrecht für Tabaktrafiken gemäß § 27 des Tabakmonopolgesetzes (TabMG). Ein Antragsteller focht diese Entscheidung an und argumentierte, dass das genannte Gesetz erst nach dem Tod des ursprünglichen Trafikanten in Kraft trat und daher nicht anwendbar sei.

Die Entscheidung

Das Gericht wies die Beschwerde ab und stellte klar, dass bei Vergabeverfahren stets die zum Zeitpunkt der Vergabe geltende Rechtslage zu beachten ist. Damit war die Vergabe der Konzession an die Witwe, die auf dem Ausschließlichkeitsrecht für Tabaktrafiken beruhte, rechtmäßig.

Entscheidend war außerdem, dass sie die Voraussetzungen des TabMG erfüllte: Sie war voll geschäftsfähig, bereits vor dem Tod ihres Mannes im Geschäft tätig und wirtschaftlich auf dessen Erträge angewiesen.

Die Folgen: Schutz der sozialen Zielsetzung

Das Urteil stärkt das sozialpolitische Ziel des Tabakmonopols, Menschen mit Behinderung eine unternehmerische Existenz zu ermöglichen. Gleichzeitig wird die wirtschaftliche Absicherung der Angehörigen gewährleistet, die durch ihre Unterstützung des behinderten Trafikanten oft auf andere berufliche Chancen verzichten. Die Entscheidung des BVwG stellt klar, dass Vergaben in solchen Fällen ohne öffentliche Ausschreibung erfolgen können.

Nachhaltige Perspektive

Mit dieser Bestätigung der gesetzlichen Regelung unterstreicht das Gericht die Bedeutung der sozialen Vergabe. Das Urteil könnte Signalwirkung für weitere Bereiche haben, in denen wirtschaftliche Tätigkeiten speziell für benachteiligte Gruppen geschützt werden sollen.

Die Revision des Falls ist derzeit beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag unseres Partners Berthold Hofbauer in der kommenden Ausgabe der Zeitschrift „Nachhaltigkeitsrecht“.