Gemischte Aufträge im Vergaberecht werfen seit jeher komplexe Fragen auf. Unser Rechtsanwalt und Bauexperte Thomas Kurz ist zu diesem Thema mit einem fundierten Fachartikel in der aktuellen Ausgabe der Österreichischen Bauzeitung des Wirtschaftsverlags vertreten. Unter dem Titel „Bau oder nicht Bau – das ist die Frage“ beleuchtet er die rechtlichen und vor allem auch kostenseitigen Auswirkungen der Einordnung von Aufträgen als Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge.
Die zentrale Frage „Bau oder nicht Bau“ ist nicht nur für die Wahl des Vergabeverfahrens maßgeblich, sondern kann sich auch direkt auf die Gerichtskosten auswirken. Thomas Kurz zeigt in seinem Beitrag auf, dass gerade bei Mischaufträgen – beispielsweise bei der Kombination aus Errichtung und Betrieb einer Multifunktionshalle – die Einordnung des Auftrags erhebliche finanzielle und verfahrensrechtliche Konsequenzen haben kann.
Praxisrelevanz für Auftraggeber und Bieter
In dem Artikel stellt Thomas Kurz anhand konkreter Fallbeispiele dar, wie unterschiedlich die Schwellenwerte je nach Auftragsart ausfallen können. Während Bauaufträge einen Schwellenwert von 5,538.000 Euro netto aufweisen, liegt sie für Liefer- und Dienstleistungen bei 221.000 Euro – ein Umstand, der auch bei der Berechnung von Gerichtsgebühren eine zentrale Rolle spielt, wie ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zeigt.
Rechtssicherheit durch genaue Analyse
Ein weiterer Fokus des Artikels liegt auf der Frage, wie Auftraggeber bei komplexen Leistungen vorgehen sollten. Der sogenannte „main object test“ – also die Bestimmung des Hauptgegenstands des Auftrags – ist entscheidend. Denn danach richtet sich laut Bundesvergabegesetz die rechtliche Einordnung, sofern Bauleistungen enthalten sind. Eine differenzierte Analyse ist also unerlässlich, um rechtssichere Entscheidungen treffen zu können.
Es lohnt sich, ganz genau hinzusehen
Der Beitrag unterstreicht damit einmal mehr die Bedeutung präziser juristischer Prüfung bei gemischten Aufträgen – sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
Lesen Sie hier den gesamten Artikel in der Österreichischen Bauzeitung auf Seite 28, Ausgabe 05/2025