Der Entwurf für die Vergaberechtsnovelle 2026

Vergaberechtsnovelle 2026

In seinem neuen Beitrag in der Österreichischen Bauzeitung erläutert unser Rechtsanwalt Thomas Kurz, was sich mit der anstehenden Vergaberechtsnovelle 2026 verändert. Die moderate aber praxisrelevante Reform eröffnet vor allem einen größeren Spielraum für Auftraggeber:innen im Unterschwellenbereich. Vorausgesetzt, sie wird rechtzeitig beschlossen, tritt die Vergaberechtsnovelle 2026 mit 31.3.2026 in Kraft und gilt für alle Vergabeverfahren, die ab diesem Datum eingeleitet werden.

Mehr Flexibilität im Unterschwellenbereich

Die signifikantesten Änderungen kommen auf Vergabeverfahren im sogenannten Unterschwellenbereich zu. Also jene Aufträge, auf deren Auftragswert die EU-Vergaberichtlinien nicht gelten. Auftraggeber:innen bekommen vor allem mehr Spielraum bei der Wahl der Verfahrensart. Die Verwendung von Direktvergaben, Vergaben mit geringerer Transparenz (nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung) und Vergaben mit geringem Bieter:innenrechtsschutz (Direktvergaben mit Bekanntmachung) wird so erleichtert.

Verpflichtende Bemühungen

Auftraggeber:innen müssen sich ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro grundsätzlich darum bemühen, mindestens drei Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte einzuholen. Doch ein auf dem Rechtsweg durchsetzbarer Anspruch für Bieter:innen soll nicht entstehen. 

Neue EU-Schwellenwerte ab 2026

Neben der Vergaberechtsnovelle 2026 wird es 2026, wie alle zwei Jahre, auch neue Schwellenwerte geben. Voraussichtlich ändern sie sich wie folgt:

  • Bauleistungen: EUR 5.404.000,- (derzeit EUR 5.538.000,-)
  • Liefer-/Dienstleistungen für zentrale öffentliche Auftraggeber:innen (zB Bundesministerien, Bundeskanzleramt, BBG): EUR 140.000,- (derzeit EUR 143.000,-)
  • Liefer-/Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber:innen: EUR 216.000,- (derzeit EUR 221.000,-)
  • Liefer-/Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber:innen: EUR 432.000,- (derzeit EUR 443.000,-)

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag von Thomas Kurz in der 14. Österreichischen Bauzeitung.