Mit dem 5.Sanktionspaket der EU wurde ein „vollständiges Teilnahmeverbot“ russischer Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen angekündigt. Die Umsetzung zeigt jedoch erhebliche Lücken und Unklarheiten. Gemeinsam mit Katharina Kos (Rechtsanwältin) nimmt unser Partner Berthold Hofbauer in der Wiener Zeitung dazu Stellung und zeigt erste Lösungswege zur Erfüllung der neuen europarechtlichen, völkerrechtlichen und gesellschaftspolitischen Vergabeverpflichtung.
Im Ergebnis sind einmal mehr die öffentlichen Auftraggeber gefordert, bestehende Vergabehebel klug einzusetzen, um die neue Verantwortung sicher und rechtskonform wahrnehmen zu können: Den Ausschluss russischer Unternehmen von öffentlichen Geldern.
Erhebliche Lücken bei Russland-Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber müssen Kante zeigen
