Heid & Partner Rechtsanwälte begrüßten am 16.Juli 2019 zur Feier des soeben erschienenen ersten Kommentars zum BVergG 2018 Herausgeber, Autoren und Mandanten im Motto am Fluss. Seniorpartner Dr. Stephan Heid, Co-Herausgeber Mag. Hubert Reisner, Bundesverwaltungsgericht und Gastredner Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher informierten über das im Verlag Österreich erschienene Werk von 13 Autoren sowie die wesentlichsten Neuerungen dieser Totalrevision des Gesetzes. Unter den Gästen waren zahlreiche Autoren, Vertreter aus der Verwaltung und der Finanzprokuratur sowie der verantwortliche Jurist des BVergG 2018, Dr. Michael Fruhmann, BMVRDJ.
Die Gliederung des Kommentars entspricht dem Aufbau des BVergG 2018. Neben dem „klassischen“ Teil für öffentliche Auftraggeber sind auch die Regelungen für Sektorenauftraggeber, der Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht und sämtliche Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung sowie die zivilrechtlichen Bestimmungen umfasst. Zur besseren Übersichtlichkeit ist jeder Paragraf in einen Kommentar-Teil und einen zusätzlichen Judikatur-Teil gegliedert, welcher die wesentliche Rechtsprechung des EuGH, EuG, VfGH, VwGH, BVA und BVwG umfasst.