Der Verlust der Parteistellung bei Unterlassung von Einwendungen ist ein zentrales Element in österreichischen Anlagengenehmigungsverfahren. Diese Regelung ist durch die Aarhus-Konvention ins Wanken geraten. Von vielen wurde bereits ein Ende der Präklusion prophezeit. Zu Unrecht, wie ein aktuelles EuGH-Urteil zeigt.
Im Umweltverfahren dürfen doch nicht alle mitreden
