VERGABE: Leistungsarten im Vergaberecht

Magdalena Ralser erläutert die verschiedenen Leistungsarten im Vergaberecht.

Welches Vergabeverfahren passt zu meinem Projekt? Um diese Frage zu beantworten, müssen die verschiedenen Leistungsarten im Vergaberecht berücksichtigt werden. Welche Art von Leistung man ausschreibt und welcher Auftragswert vorliegt bestimmt maßgeblich, welches Vergabeverfahren zur Anwendung kommt.

In ihrer gemeinsamen Reihe im Magazin Tirol.Kommunal erläutert unsere Rechtsanwältin Magdalena Ralser gemeinsam mit Sarah Wolf vom Tiroler Gemeindeverband, was Gemeinden bei ihren Ausschreibungen beachten müssen. In der ersten Ausgabe 2026 geht es um die Unterteilung in verschiedene Leistungsarten.

Bauaufträge

Die erste Leistungsart ist die des Bauauftrags. Zu Bauaufträgen zählen die Errichtung, die Erweiterung, der Umbau oder die Instandsetzung von Bauwerken. Das umfasst sowohl klassische Bauvorhaben wie Hoch- oder Straßenbau, wie auch kleinere Aufgaben wie die Errichtung eines Spielplatzes. 

Lieferaufträge

Die zweite Leistungsart ist der Lieferauftrag. Diese Kategorie betrifft den Kauf, das Leasing, die Miete, die Pacht oder den Ratenkauf von beweglichen Sachen. Auch hier gibt es ein breites Spektrum – vom Bürotisch und dessen Montage bis zur Lieferung von Feuerwehrfahrzeugen.

Dienstleistungsaufträge

Die dritte und letzte Leistungsart ist die der Dienstleistung. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die weder Liefer- noch Bauaufträge sind – beispielsweise Finanzdienstleistungen, Reinigungsdienste oder Werbung. Es gibt auch besondere Dienstleistungen, wie die Rechtsberatung, auf die eine abgeschwächte Version des Vergaberechts anzuwenden ist (Anhang XVI BVergG 2018).

Die Losregelung

Baut man beispielsweise ein Schulgebäude, ist es schwierig, eine Firma zu finden, die jede einzelne Aufgabe professionell erledigen kann. Im Vergaberecht ist es daher möglich, einen Gesamtauftrag in kleinere Teilaufträge – sogenannte Lose – zu unterteilen, um sie getrennt zu vergeben. Diese Regelung ermöglicht mehr Wettbewerb und höhere Qualität, weil verschiedene Unternehmen das machen können, auf das sie spezialisiert sind.

Die kleine Losregelung

Es wird in die kleine und die große Losregelung unterschieden. Die kleine Losregelung gilt im Unterschwellenbereich. Dabei ist für das Vergabeverfahren der Wert des einzelnen Loses entscheidend – nicht der Gesamtwert des Projekts. Das hat den Vorteil, dass kleine Aufträge unkompliziert vergeben werden können, selbst wenn das Gesamtprojekt groß ist.

Die große Losregelung

Die große Losregelung hingegen gilt im Oberschwellenbereich. Hierbei bestimmt der Gesamtwert aller Lose das Verfahren. Doch es gibt eine Ausnahme: Ein Los darf nach den Regeln des Unterschwellenbereichs vergeben werden, wenn sein Wert unter bestimmten Grenzen liegt und alle diese Kleinlose zusammen höchstens 20 % des Gesamtauftragswerts ausmachen.

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