Im Amtsblatt der Europäischen Union (11.11.2021, L 398) wurden höhere EU-Schwellenwerte bekanntgegeben. Aufträge, die diese Wertgrenzen erreichen oder übersteigen, dürfen nur in einem Vergabeverfahren mit vorheriger EU-weiter Bekanntmachung vergeben werden. Die neuen EU-Schwellenwerte gelten für öffentliche Ausschreibungen ab dem 1.1.2022.
Im Hinblick auf die strategische Wichtigkeit der Schwellenwerte (Zulässigkeit der Wahl bestimmter Verfahrensarten, Transparenz- und Dokumentationspflichten etc) liefern wir Ihnen daher eine aktuelle Gesamtübersicht.