Neue Pflicht “Vergabe-Compliance”

Berthold Hofbauer  befasst sich gemeinsam mit Stefan Mathias Ullreich mit der neuen Spezialdisziplin im Vergaberecht.
Das Fazit: Vergabe-Compliance schützt nicht nur den Steuerzahler und den Bieter, sondern auch den öffentlichen Auftraggeber. Je nachvollziehbarer und transparenter ein Vergabeverfahren durchgeführt wird und je besser dasselbe dokumentiert ist, desto einfacher kann die öffentliche Hand im Falle von Nachprüfungen (sei es gerichtlich, parlamentarisch oder durch den Rechnungshof) das korrekte Vorgehen belegen.
Die Sicherstellung einer “sauberen” Vergabekultur ist daher nicht bloße Pflicht, sondern auch eine Imagefrage der öffentlichen Hand und ein Werkzeug zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit an sich.