VERGABE: NISG 2026 und RKEG: Resilienz für kritische Einrichtungen

VERGABE: NISG 2026 und RKEG: Resilienz für kritische Einrichtungen

Welche konkreten Sicherheits- und Resilienzpflichten gelten künftig für Betreiber kritischer Infrastruktur?

Im aktuellen rechtlichen Umfeld rund um Resilienz und Cybersicherheit sorgen insbesondere die neuen gesetzlichen Vorgaben – allen voran das neue Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG 2026) und das Resilienz kritischer Einrichtungen Gesetz (RKEG) – für erheblichen Umsetzungsdruck. Viele private und öffentliche Unternehmen stehen vor der Frage, ob und in welchem Umfang sie als „kritische Einrichtung“ von den Bestimmungen erfasst sind und welche konkreten Pflichten sich daraus ergeben. Unklarheiten bestehen dabei nicht nur hinsichtlich des Anwendungsbereichs, sondern auch bei den Anforderungen an Risikomanagement, Meldepflichten, Governance-Strukturen und die Einbindung von Lieferketten. Klar ist: Die regulatorischen Vorgaben werden deutlich strenger und betreffen Schätzungen zufolge bis zu 5.000 öffentliche und private Akteure in Österreich. Wie soll man damit umgehen?

VERUM aktuell am 5.5.2026

Diese und weitere spannende Fragen zur Resilienz kritischer Einrichtungen erörtern Stephan Heid und Berthold Hofbauer gemeinsam mit den Umweltrechtsexperten Martin Niederhuber und Maximilian Schlenk (beide NHP Rechtsanwälte) im Rahmen der Webinar-Reihe „VERUM aktuell“ am 5.5.2026 von 14:00 bis 15:00 Uhr.

Weitere Infos zum kostenfreien Webinar und zur Anmeldung hier.

Heid und Partner und Niederhuber & Partner bündeln kanzleiübergreifend ihre langjährige juristische Expertise im Vergabe- bzw Umweltrecht und veranstalten gemeinsam das Format „VERUM“ (für VERgabe- und UMweltrecht) zu aktuellen Top-Schwerpunktthemen der analogen und digitalen Infrastruktur. VERUM richtet sich an Errichter und Betreiber von öffentlicher Infrastruktur und ihre privaten Zulieferer.