Das Wichtigste zu Beginn jedes Jahres ist – zumindest im Vergaberecht – der Blick auf die aktuell geltenden Schwellenwerte. Sie bestimmen vor allem die Zulässigkeit der Wahl bestimmter Verfahrensarten sowie die Transparenz- und Dokumentationspflichten.
Wir liefern Ihnen daher zu Jahresbeginn die wesentlichsten
Informationen für Ihre Neuvergaben ab 1.1.2021 in einer Gesamtübersicht (sofern Sie ein “öffentlicher Auftraggeber” sind; für “Sektorenauftraggeber” und “zentrale Beschaffungsstellen” gelten andere Werte, die wir Ihnen auf Wunsch gerne gesondert bekannt geben).