Nicht vergessen: Auch heuer müssen öffentliche Auftraggeber ihre statistischen Meldepflichten gemäß § 360 BVergG 2018 bis zum 10.2 erfüllen.
Wir geben einen Überblick über die zentralsten Punkte.
Nicht vergessen: Auch heuer müssen öffentliche Auftraggeber ihre statistischen Meldepflichten gemäß § 360 BVergG 2018 bis zum 10.2 erfüllen.
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