Das neue BVergG 2018 hat auch weitreichende Folgen für Regionen und Gemeinden. Die nachhaltige und regionale Beschaffung erfolgt unter neuen Rahmenbedingungen, zB bei der Verfahrenswahl (Innovationspartnerschaft) oder der verpflichtenden elektronischen Beschaffung im Oberschwellenbereich. Aber auch die nachträgliche Änderung von Leistungsverträgen während der Abwicklung eines Projektes (insbesondere durch Nachträge) ist neu geregelt.
Unter diesen neuen Rahmenbedingungen verändert sich auch nachhaltiges Beschaffen. Dr. Stephan Heid ist in seinem Vortrag auf die Möglichkeiten des Einsatzes von ökologischen, aber auch sozialen Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien eingegangen. Einen besonderen Schwerpunkt hat er dabei auf den zulässigen Einsatz von ökologischen Gütesiegeln gelegt und anhand zahlreicher Fallbeispiele erörtert.
Heid & Partner begleiten seit über 15 Jahren das Land Niederösterreich in Vergabeverfahren, jüngst zB bei der Beschaffung von Elektrotankstellen für das Regierungsviertel und der Beschaffung von Nah- und Fernwärme.