Neues aus der Vergabe-Compliance: Bei öffentlichen Vergabeverfahren ist künftig die EU-VO über drittstaatliche Subventionen zu beachten, die ihre volle Wirkung zeitlich in zwei Etappen entfaltet. Einerseits ist die EU-Kommission befugt, ab dem 12. Juli 2023 bekannt gemachte Ausschreibungen ex-officio zu prüfen; andererseits haben öffentliche Auftraggeber ab dem 12. Oktober 2023 ein meldebasiertes Prüfungsinstrument für Teilnahmeanträge und Angebote zu implementieren. Öffentliche Auftraggeber sind daher gut darin beraten, ihre Ausschreibungsunterlagen und Verträge entsprechend zu adaptieren und die Auswirkungen der neuen FSR bei Berechnung von (Vergabe-)Terminplänen zu berücksichtigen. Wir geben einen Überblick über die zentralen Punkten der neuen (Compliance-)Pflicht im Vergabewesen.