Vergabe-Compliance: Neue Spezialdisziplin im Vergaberecht als Handlungsbrennpunkt

Die Vergabe-Compliance ist als neue Staatspflicht in § 26 BVergG 2018 ausdrücklich gesetzlich verankert. Zentrale Ziele sind die Verhinderung von Günstlingswirtschaft, die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und die Gleichbehandlung aller Unternehmer. Dadurch soll eine rechtmäßige und sparsame Verwendung öffentlicher Gelder sichergestellt und das Vertrauen der Bürger in den Staatsapparat gestärkt werden.