Öffentliche Gelder sollten sinnvoll, transparent und diskriminierungsfrei verwendet werden. Um diesen Grundsatz sicherzustellen, gibt es in Österreich das Bundesvergabegesetz. Was es beinhaltet und wie es eingesetzt wird erläutert unsere Rechtsanwältin Magdalena Ralser gemeinsam mit Alissia Sarah Wolf vom Tiroler Gemeindeverband in ihrer Artikelserie in der Zeitschrift Tirol.Kommunal. Die Serie berichtet laufend über vergaberechtliche Themen, um so den Tiroler Gemeinden bei der Durchführung von Vergabeverfahren zu helfen.
Der Zweck des BVergG 2018
Wie oben beschrieben ist es von höchster Priorität, Steuergelder vor Korruption zu schützen. Daher gibt es Regeln dafür, wie die öffentliche Hand (Länder, Gemeinden, öffentliche Unternehmen) öffentliche Gelder einsetzen darf.
Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018). Um Vetternwirtschaft zu verhindern, soll das Gesetz sicherstellen, dass alle interessierten Unternehmen eine faire Chance haben, öffentliche Aufträge zu bekommen. Außerdem sollen die Gemeinden das Angebot erhalten können, das Qualität und Preis am besten abwägt. Für die öffentliche Hand ist es dabei wichtig zu beachten, die Ausschreibung so zu gestalten, dass sich auch kleine und mittlere Unternehmen darauf bewerben können.
Die Anwendung
Zunächst stellt sich die Frage, wie ein:e öffentliche Auftraggeber:in definiert wird. Das Gesetz unterscheidet dabei zwei Bereiche. Öffentlicher Auftraggeber:innen sind Bund, Länder, Gemeinden, Einrichtungen öffentlichen Rechts und Verbände aus diesen Auftraggeber:innen. Sektorenauftraggeber:innen hingegen sind Unternehmen, die zur Versorgung der Allgemeinheit in den Bereichen Gas, Wärme, Wasser, Verkehr, Postdienste und Energiegewinnung tätig werden.
Schwellenwerte
Die EU bestimmt alle zwei Jahre eine Grenze, bis zu welcher ein Auftrag national ausgeschrieben werden darf und ab welchem Auftragswert EU-weit ausgeschrieben werden muss. Dabei handelt es sich um die sogenannten Schwellenwerte.
In Österreich gibt es eine Schwellenwert-Verordnung. Liegt man unter dem Schwellenwert, befindet man sich im Bereich der Subschwellenwerte. In diesem Fall stehen der Auftraggeber:in bestimmte Verfahrensarten zur Verfügung, die das Verfahren vereinfachen können.
Ablauf eines Vergabeverfahrens
Ein Vergabeverfahren beginnt damit, dass der:die öffentliche Auftraggeber:in definiert, was benötigt wird. Anschließend wird der Auftrag ausgeschrieben und überprüft, ob die bietenden Unternehmen alle Eignungskriterien erfüllen. Anschließend geben die interessierten Unternehmen ihr Angebot ab, welches dann überprüft wird. Im letzten Schritt erhält das Unternehmen, das das beste Angebot abgegeben hat den Auftrag.
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