VERGABE: Was bringt der neue EU-Vergaberechtsrahmen für die Bauwirtschaft?

Rechtsanwalt Stephan Heid vor dem Hintergrund der Europäischen Kommission und dem Logo des Bau & Immobilien Report

Mit dem „Public Procurement Act“ will die EU-Kommission das europäische Vergaberecht auf eine neue Grundlage stellen: Drei Richtlinien sollen durch eine einzige Verordnung mit 149 Artikeln ersetzt werden. Der Vorschlag wurde am 9. September 2026 vorgelegt. In der aktuellen Ausgabe des Bau & Immobilien Report ordnet unser Vergaberechtsexperte Stephan Heid gemeinsam mit dem Magazin die Auswirkungen auf die österreichische Bauwirtschaft ein. Er spricht von der größten vergaberechtlichen Zäsur seit dem EWR-/EU-Beitritt.

Welche neuen Pflichten gibt es?

Das beste Preis-Qualitäts-Verhältnis ist künftig pflicht – Qualitätskriterien müssen mit mindestens 30 Prozent gewichtet werden, bei arbeitsintensiven Aufträgen mit mindestens 50 Prozent. Nach dem Grundsatz „comply or explain“ bleibt jedoch eine Hintertür Richtung Billigstbieter:innen bestehen, wenn die Auftraggeber:in die Abweichung begründet. Zudem soll die Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote neu gefasst werden und das Verfahrensrecht wird radikal vereinfacht: Im Zentrum steht ein offenes Verfahren – das nicht offene Verfahren und der wettbewerbliche Dialog entfallen.

Was ändert sich bei Eignung und Nachträgen?

Die Eignungshürden sinken deutlich: Der Mindestumsatz darf nur noch 50 Prozent des geschätzten jährlichen Auftragswerts betragen, was Großprojekte für mittelständische Unternehmen und Bietergemeinschaften zugänglicher macht. Subunternehmerketten werden transparenter, die vollständige Weitergabe eines Auftrags ist verboten. Bei Vertragsänderungen gilt künftig die 15-Prozent-Grenze unabhängig vom Schwellenwert. So wären beispielsweise bei einem 100-Millionen-Euro-Projekt Änderungen bis zu 15 Millionen Euro ohne neues Verfahren möglich. Die 50-Prozent-Obergrenze für Zusatzleistungen entfällt und wird durch eine Pflicht zur Änderungsbekanntmachung ersetzt.

Was ist der Preis?

Nach den Wünschen der EU-Kommission gehen all die grundlegenden Änderungen einher mit radikaler Transparenz. Sogenannte „Public Summaries“ begleiten jeden Vertrag über dessen gesamten Lebenszyklus und ein nationaler Beschaffungsdatenraum erfasst Teilnehmer:innen, Subunternehmer:innen, Verträge, wirtschaftliche Eigentümer:innen und den Zahlungsstatus für mindestens zehn Jahre. Wer keine Daten liefert, muss mit Geldbußen rechnen. Für Auftraggeber:innen wie Unternehmen bedeutet das einen erheblichen Digitalisierungsschub.

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