Referenzen sind meistens ein zentraler Bestandteil einer Ausschreibung. Doch nicht immer ist aus den Ausschreibungsunterlagen klar verständlich, welche vergangenen Aufträge dafür verwendet werden können. Bieter:innen stehen dann vor der Wahl, die eigene Auslegung auf gut Glück anzuwenden oder rechtzeitig eine Klarstellung bei der Auftraggeber:innenseite einzuholen. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zeigt, welche Risiken die erste Option bietet. Unser Rechtsanwalt Thomas Kurz klärt in seinem Beitrag in der Österreichischen Bauzeitung auf.
Der Fall
Der Entscheidung lag eine Ausschreibung zu Grunde, in der von den Bieter:innen „mindestens ein“ Referenzauftrag mit einem Auftragswert von zumindest 1,5 Millionen Euro gefordert wurde. Ein Bieter verfügte zwar über einige Referenzen, doch keine davon erreichte diesen Wert – der größte Auftrag lag bei rund 1,3 Millionen Euro. Die Auftraggeberseite wies das Angebot mit der Begründung ab, dass eine Zusammenrechnung mehrerer kleinerer Referenzprojekte nicht möglich sei. Der Bieter bekämpfte diese Entscheidung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Dieses wies den Antrag zur Nachprüfung ab. Der Bieter erhob daraufhin Revision beim VwGH.
Kein Aufrechnen kleinerer Referenzen
Der VwGH bestätigte jedoch die vorhergehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Die Forderung nach „mindestens einem“ Referenzauftrag mit einer bestimmten Mindestanforderung kann nicht durch die Addition mehrerer kleinerer Aufträge erfüllt werden. Ist ein Mindestauftragswert von 1,5 Millionen Euro gefordert, muss ein einzelner Auftrag ihn erreichen.
Qualitätssicherung statt reinem Zahlenwert
Der Zweck einer Referenz besteht darin, zu belegen, dass ein:e Bieter:in bereits einen mit der aktuellen Beschaffung vergleichbaren Auftrag erfolgreich ausgeführt hat. Somit ist die Sichtweise des VwGH nachvollziehbar. Der Mindest-Auftragswert ist nicht nur ein Zahlenwert; er stellt auch Qualität und Vergleichbarkeit des Projekts sicher.
Lesen Sie hier den gesamten Beitrag von Thomas Kurz in der Österreichischen Bauzeitung:


