In der neuen Artikelserie des Magazins Tirol.Kommunal berichtet unsere Juristin Magdalena Ralser laufend über vergaberechtliche Themen. Ziel ist es, Tiroler Kommunen bei der Durchführung von Vergabeverfahren zu unterstützen.
In der aktuellen Ausgabe von Tirol.Kommunal eröffnet Magdalena Ralser gemeinsam mit Alissia Sarah Wolf vom Tiroler Gemeindeverband die neue Serie mit der grundlegendsten und wichtigsten Frage: Was ist das BVergG 2018 und wie ist es anzuwenden?
Das BVergG 2018 als rechtlicher Rahmen
Was ist das BvergG 2018? – Das Bundesvergabegesetz 2018 ist die gesetzliche Grundlage für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Österreich. Es regelt, wie Bund, Länder, Gemeinden und andere öffentliche Auftraggeber Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen beschaffen. Ziel ist es, öffentliche Gelder wirtschaftlich, transparent und diskriminierungsfrei einzusetzen.
Öffentliche Gelder dürfen natürlich nicht einfach beliebig vergeben werden. Um Korruption und Vetternwirtschaft zu verhindern, müssen Verfahren fair, sachlich und transparent durchgeführt werden. Die im BVergG 2018 verankerten Grundprinzipien – wie Bietergleichbehandlung, Transparenz und Wirtschaftlichkeit – sollen gewährleisten, dass der jeweilige Auftrag an ein geeignetes Unternehmen zu einem angemessenen Preis vergeben wird. Das Verfahren muss außerdem so gestaltet werden, dass auch kleine und mittlere Unternehmen daran teilnehmen können.
Schwellenwerte und Ausnahmen
Ein zentrales Thema des Beitrags sind die sogenannten Schwellenwerte. Sie entscheiden darüber, ob ein Vergabeverfahren nur national (im Unterschwellenbereich) oder EU-weit (im Oberschwellenbereich) ausgeschrieben werden muss. Die Höhe dieser Schwellenwerte wird alle zwei Jahre durch die EU angepasst. Zusätzlich gibt es in Österreich die Schwellenwertverordnung, die sogenannte Subschwellenwerte regelt – diese erlauben vereinfachte Verfahren, etwa Direktvergaben oder verkürzte Fristen.
Was ist das BVergG 2018 in Bezug auf Ausnahmen? Diese Frage wird von Gemeinden häufig gestellt. Im Artikel wird erklärt, wann das Gesetz nicht zur Anwendung kommt – etwa bei Arbeitsverträgen, bestimmten Rechtsanwaltsleistungen oder In-House-Vergaben.
Ein Ausblick
Nachdem die grundlegende Frage „Was ist das BVergG2018?“ geklärt ist, geben die beiden Autorinnen einen Ausblick auf die kommenden Beiträge. Leser*innen können sich auf praxisorientierte Erläuterungen zu den Schwellenwerten, dem Ablauf der verschiedenen Verfahrensarten und der Berechnung des Auftragswertes freuen.
Lesen Sie hier den gesamten Artikel in dem Magazin Tirol.Kommunal.

