Vergabeexpertin Kathrin Hornbanger erzielt für die Westbahn einen Teilerfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht: Im Streit um eine Direktvergabe an die ÖBB für die Personenbeförderung in der Ostregion wurde die vom Verkehrsministerium beabsichtigte Verlängerung von 10 auf 15 Jahre für unzulässig erklärt. Die Folgen dieser Entscheidung sind noch offen. „Meines Erachtens kann auch kein 10-Jahres-Vertrag auf der Basis der Vorinformation vom 4.12.2018 abgeschlossen werden, da es sich diesfalls um eine wesentliche Änderung handeln würde“ sagt Kathrin Hornbanger.